Unser Auftrag
(Quelle: Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten)

Das Kindergartengesetz von Baden-Württemberg (KGaG) greift den Bildungsauftrag in Tageseinrichtungen in § 2 Abs. 2 ausdrücklich auf und unterstreicht dessen Bedeutung für die Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes. Die besondere Bedeutung der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung wird betont. Im Sinne von § 9 Abs. 2 KGaG werden im Orientierungsplan die Zielsetzungen für die Elementarerziehung ferstgelegt und die zentrale Rolle der Sprachförderung betont.


Die beiden Brückenpfeiler Bildung und Erziehung bestimmen im Kindergartenalltag das pädagogische Handeln der Fachkraft.

"Bildung" meint die lebenslangen und selbsttätigen Prozesse zur Weltaneignung von Geburt an. Bildung ist mehr als angehäuftes Wissen, über das ein Kind verfügen muss. Kinder erschaffen sich ihr Wissen über die Welt und sich selbst durch ihre eigenen Handlungen. Kindliche Bildungsprozesse setzen verlässliche Beziehungen und Bindungen zu Erwachsenen voraus. Bildung ist ein Geschehen sozialer Interaktion.

"Erziehung" meint die Unterstützung und Begleitung, Anregung und Herausforderung der Bildungsprozesse, z.B. durch Eltern und pädagogische Fachkräfte. Sie geschieht auf indirekte Weise durch das Vorbild der Erwachsenen und durch die Gestaltung von sozialen Beziehungen, Situationen und Räumen. Auf direkte Weise geschieht sie beispielsweise durch Vormachen und Anhalten zum Üben, durch Wissensvermittlung sowie durch Vereinbarung und Kontrolle von Verhaltensregeln.
| © 2007 Kath. Kindergarten St. Andreas | Fliederweg 3 | 79341 Kenzingen-Hecklingen | Tel. 07644/7785 | Impressum |