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Unser Auftrag
(Quelle:
Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten)
Das Kindergartengesetz
von Baden-Württemberg (KGaG) greift den Bildungsauftrag in Tageseinrichtungen in § 2 Abs. 2 ausdrücklich auf und unterstreicht dessen Bedeutung für die Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes. Die besondere Bedeutung der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung wird betont. Im Sinne von § 9 Abs. 2 KGaG werden im Orientierungsplan die Zielsetzungen für die Elementarerziehung ferstgelegt und die zentrale Rolle der Sprachförderung
betont.
Die beiden Brückenpfeiler Bildung und Erziehung bestimmen
im Kindergartenalltag das pädagogische Handeln der Fachkraft.
"Bildung" meint die lebenslangen und selbsttätigen Prozesse zur Weltaneignung von Geburt an. Bildung ist mehr als angehäuftes Wissen, über das ein Kind verfügen muss. Kinder erschaffen sich ihr Wissen über die Welt und sich selbst durch ihre eigenen Handlungen. Kindliche Bildungsprozesse setzen verlässliche
Beziehungen und Bindungen zu Erwachsenen voraus. Bildung ist ein
Geschehen sozialer Interaktion.
"Erziehung" meint die Unterstützung und Begleitung, Anregung und Herausforderung der Bildungsprozesse, z.B. durch Eltern und pädagogische Fachkräfte. Sie geschieht auf indirekte Weise durch das Vorbild der Erwachsenen und durch die Gestaltung von sozialen Beziehungen, Situationen und Räumen. Auf direkte Weise geschieht sie beispielsweise durch Vormachen und Anhalten zum Üben,
durch Wissensvermittlung sowie durch Vereinbarung und Kontrolle
von Verhaltensregeln. |
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